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Anmeldung Modellvorhaben Genomsequenzierung - Onkologische Erkrankungen

Anmeldung Modellvorhaben Genomsequenzierung – Onkologische Erkrankungen

Das Modellvorhaben nach dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11.07.2021 (BGBl. I, 2754) zielt darauf ab, die Molekulare Diagnostik gemäß § 64e SGB V zu verbessern. Es ermöglicht eine umfassende Diagnostik und Therapiefindung mittels einer Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen sowie bei Indexfällen mit Verdacht auf ein hereditäres Tumorprädispositionssyndrom (Modellvorhaben). 

Grundlage des Modellvorhabens ist eine umfangreiche Genomsequenzierung und deren Auswertung in einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen eines strukturierten klinischen Behandlungsablaufs sowie eine darauf aufbauende Datenzusammenführung von klinischen und genomischen Daten in einer Dateninfrastruktur, die eine Analyse der gewonnenen Daten zur Verbesserung der medizinischen Versorgung erleichtert.

Ziel des Modellvorhabens ist eine verbesserte Versorgung versicherter Personen mit seltenen oder onkologischen Erkrankungen sowie bei Indexfällen mit Verdacht auf ein hereditäres Tumorprädispositionssyndrom durch molekulargenetische Untersuchungsmethoden, die strukturierte Erhebung klinischer Befunde, die Zusammenführung sowie die Analyse der gewonnenen Daten zur Gewinnung von Erkenntnissen, die auf andere Fälle übertragbar sind.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hinterlegt:

https://www.bfarm.de/DE/Das-BfArM/Aufgaben/Modellvorhaben-Genomsequenzierung/_node.html

Am 26.6.2025 war der offizielle „Startschuss“ für den Beginn des Modellvorhabens Genomsequenzierung im Bereich Onkologische Erkrankungen am UKER. Damit steht neben der bewährten komplexen molekularpathologischen Analyse des Tumorgewebes mittels eines 523 Gene umfassenden NGS Panels jetzt auch eine Sequenzierung des kompletten Tumorgenoms zur Verfügung. Die Einschlusskriterien des Modellvorhabens sind etwas strenger als die Einschlusskriterien des Molekularen Tumorboards im Rahmen der Regelversorgung. Im Gegensatz zur Genpanelanalyse kann eine Genomsequenzierung nur an frischem Tumorgewebe durchgeführt werden, sodass hier in der Regel eine Re-Biopsie des Tumors (zusammen mit einer Blutprobe) notwendig ist. Für eine Teilnahme eines Patienten/einer Patientin am Modellvorhaben ist zudem eine persönliche Vorstellung am UKER zwingend notwendig, dies ist eine vertragliche Vorgabe des Modellvorhabens. Jeder Patient/jede Patientin im Modellvorhaben wird zudem zunächst vor einer molekularen Analyse in einem neu gegründeten Indikationsboard besprochen, um die bestmögliche Analysemethode zu entscheiden. Erst dann erfolgt die molekulare Analyse und eine Vorstellung im MTB. Eine direkte Teilnahme am MTB mittels Genpanelanalyse an vorhandenem Tumorgewebe ist hingegen weiterhin ohne persönliche Vorstellung des Patienten/der Patientin und ohne zusätzliche Biopsie möglich, wenn ein Überweisungsschein vorliegt. Wenn Sie Fragen zum Einschluss eines Patienten/einer Patientin ins Modellvorhaben haben, stehen Ihnen die ärztliche Leitung des MTB Frau Prof. Dr. med. Spörl und die MTB Koordinatorin Fr. Schepp gerne zur Verfügung. 

Anmeldeunterlagen zur Teilnahme am Modellvorhaben Genomsequenzierung

Bitte lassen Sie uns die vollständig ausgefüllten Unterlagen an folgende Adresse zukommen:

Zentrum Personalisierte Medizin
Pathologisches Institut
Krankenhausstraße 8-10
91054 Erlangen
Fax: 09131-85-34777

Für die Teilnahme einer versicherten Person mit einer onkologischen Erkrankung am Modellvorhaben müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

a) Die gesicherte Diagnose einer onkologischen Erkrankung muss vorliegen,

b) die Standardbehandlung muss ausgeschöpft sein und eine etablierte Therapieoption steht nicht beziehungsweise nicht mehr zur Verfügung; dies beinhaltet insbesondere eine abgeschlossene Diagnostik auf bekannte Treibermutationen, für die Behandlungen zugelassen sind (bspw. im Falle von Nichtkleinzelligem Lungenkrebs eine abgeschlossene Diagnostik innerhalb des nationalen Netzwerks für genomische Medizin oder eine vollständige Untersuchung aller Treibermutationen oder Biomarker mit Behandlungsmöglichkeiten durch für diese Tumorentität zugelassene Arzneimittel); eine Aufnahme in das Modellvorhaben nach Durchführung der Diagnostik im Deutschen Netzwerk personalisierte Medizin (DNPM), in Zentren für personalisierte Medizin (ZPM) und innerhalb der INFORM-Versorgung sind grundsätzlich ausgeschlossen; eine Aufnahme ist in Ausnahmefällen nur dann möglich, wenn nach Ansprechen des Tumors auf eine dort empfohlene zielgerichtete Behandlung ein erneuter klinisch relevanter Tumorprogress besteht, und

c) die Durchführung der innerhalb des Modellvorhabens geplanten Diagnostik und daraus gegebenenfalls resultierender Therapieempfehlungen innerhalb der medizinisch absehbaren Überlebenszeit der versicherten Person möglich sein. Der 64e-Leistungserbringer im Bereich onkologische Erkrankungen prüft das Vorliegen der Voraussetzungen, bevor die versicherte Person in das Modellvorhaben aufgenommen wird.

Für eine Anmeldung ist ein Beschluss eines interdisziplinären Organtumorboards notwendig. 

Im Gegensatz zum „konventionellen“ MTB ist bei der Teilnahme am Modellvorhaben Genomsequenzierung vor dem Beginn der molekularen Untersuchungen ein „Indikationsboard“ vorangestellt. Im Indikationsboard wird durch die zuweisende Klinik der bisherige Krankheitsverlauf des Patienten/der Patientin vorgestellt. Die ärztliche Leitung des MTB und weitere Fachspezifische Expertinnen und Experten prüfen, ob die Kriterien für eine Teilnahme am Modellvorhaben erfüllt sind. Ein Facharzt/Fachärztin für Pathologie prüft, welches Gewebe vorhanden ist und für welche Untersuchung dieses geeignet ist. Gemeinsam mit der zuweisenden Klinik wird im Indikationsboard festgelegt, welche Methode am besten geeignet ist, potentielle Therapieoptionen für den betreffenden Patienten herauszufinden. Es stehen drei verschiedene Methoden zur Auswahl (Panelsequenzierung, Exomsequenzierung (WES) und Genomsequenzierung (WGS). Eine Genomsequenzierung ist nur an frisch gewonnenem Tumorgewebe möglich, sodass in der Regel eine Re-Biopsie des Tumorgewebes notwendig ist. Zusätzlich muss auch eine Blutprobe entnommen werden, und es erfolgt eine Testung der Keimbahn-DNA auf eine mögliche familiäre Krebserkrankung. 

Aufgrund gesetzlicher Vorgabe ist für eine Teilnahme am Modellvorhaben Genomsequenzierung eine einmalige ambulante persönliche Vorstellung des Patienten an einer onkologisch tätigen Klinik des UKER notwendig. Wenn Sie als externe Zuweiser Patienten im Modellvorhaben Genomsequenzierung einschleusen möchten, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit der ärztlichen Leiterin des MTB Frau Prof. Silvia Spörl. Sie können die Patienten dann an die Hochschulambulanz der Medizinischen Klinik 5 überweisen. Die zuweisende Klinik erhält alle Empfehlungen (Indikationsboard, MTB) und Befunde (Molekularpathologischer Befundbericht, Humangenetischer Befundbericht) zugeschickt. Nach Übermittlung der möglichen Therapieempfehlung an die teilnehmenden Patienten durch Frau Prof. Dr. med. Spörl erfolgt die weitere Behandlung durch die zuweisende Klinik.   

Grundsätzlich kommen 3 verschiedene Untersuchungsmethoden zur Anwendung:

  1. >1 Mb Genpanel. Dieses Genpanel entspricht dem Genpanel welches im Rahmen des „konventionellen“ MTBs verwendet wird. Am UKER wird das TSO500 Genpanel der Firma Illumina verwendet, bei dem DNA-Veränderungen in 523 Genen und RNA Fusionen in 70 Genen erfasst werden. Dieses Genpanel funktioniert auch bei kleinen Gewebebiopsien mit niedrigem Tumorzellgehalt gut, die Erfolgsquote liegt nach unserer Erfahrung bei >90% der untersuchten Fälle. Diese Untersuchung bietet sich z.B. an, wenn bereits kürzlich gewonnene kleine Gewebeproben (z.B. aus aktuellem Progress) vorliegen, und der Patient keine Re-Biopsie wünscht.
  2. Exomsequenzierung (WES). Bei der Exomsequenzierung wird der kodierende Bereich aller bekannten ca. 20.000 Gene auf DNA-Ebene sequenziert. Diese Untersuchung wird in der Regel an vorhandenem, Paraffin-fixiertem Tumorgewebe durchgeführt. Da größere Mengen an DNA benötigt werden als beim >1 Mb Panel, und da auch Normalgewebe zum Abgleich der Polymorphismen benötigt wird, wird diese Untersuchung an größeren Gewebeproben (OP-Präparate) durchgeführt. Wir empfehlen eine Exomsequenzierung wenn das vorhandene Gewebe die notwendigen Kriterien erfüllt (größerer Gewebeproben, vorhandenes Normalgewebe) und der Patient keine Re-Biopsie wünscht.
  3. Genomsequenzierung (WGS). Bei der Genomsequenzierung wird die gesamte kodierende und nicht-kodierende DNA des Tumorgewebes und auch einer zusätzlichen Blutprobe untersucht. Für diese Untersuchung wird eine frische Gewebebiopsie benötigt, die am UKER gewonnen und sofort ins Pathologische Institut geschickt wird. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass auch komplexe DNA-Veränderungen (z.B. größerer Rearrangements) gefunden werden können, die aus technischen Gründen bei den beiden anderen Verfahren in Einzelfällen nicht detektierbar sein können. Im Gegensatz zum Panel ist aber die Sequenziertiefe geringer, sodass nur Gewebeproben mit einem ausreichenden Tumorzellgehalt geeignet sind. Wir empfehlen eine Genomsequenzierung, wenn das vorhandene Material nicht mehr ausreicht oder zu alt ist, und eine Re-Biopsie überhaupt notwendig ist um eine molekulare Analyse durchführen zu können. Auch wenn ein Patient selbst eine Genomsequenzierung durchführen lassen möchte und zu einer Re-Biopsie bereit ist, empfehlen wir diese Methode, wenn die Einschlusskriterien des Modellvorhabens erfüllt sind.